WICHTIGE AKTUALISIERUNG ZU UNSEREM EINZELFALL

Zu unserem Einzelfall gibt es eine Änderung. So sind neben Dr. Mohammed Abdullah al­Roken, Dr. Mohammed al Mansoori, Hussain al Alnajjar al­Hammadi und Saleh Mohammed al­Dhufairi nun vier weitere Einzelfälle in die Fallakte „al-Roken“ aufgenommen wurden. Im Folgenden findet ihr eine kurze Zusammenfassung der neu dazugekommenen Einzelfälle.
Ahmed al-Zaabi wurde am 26. März 2012 festgenommen. Er wurde in geheimer Haft gefoltert und anderweitig misshandelt: Man hängte ihn mit dem Kopf nach unten auf und schlug ihn. Seine Füße schwollen an und er erlitt Prellungen am ganzen Körper; man entfernte ihm seine Fingernägel. Vor Gericht sagte er, dass die Schläge bewirkt hätten, dass sein Urin blutig wurde. Ahmed al-Zaabi wurde in dem Prozess, der am 4. März 2013 gegen 94 Personen vor dem obersten Gerichtshof der VAE begann (bekannt als „Prozess UAE 94“), zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Scheich Dr Sultan Kayed Mohammed al-Qassimi ist ein bekanntes Mitglied einer der herrschenden Familien im Emirat Ras al Khaimah. Er gründete in den VAE die Universität mit dem Namen „Ittihad“. Er hat den PhD der Universität Manchester (Großbritannien) für Politische Erziehung und Entwicklung und ist Vorstandsvorsitzender der „al-Islah („Reform and Social Guidance Association“). Diese Vereinigung wurde im Jahr 1974 in Übereinstimmung mit dem damals geltenden Recht gegründet. Sie setzte sich für die friedliche Erörterung sozialer und politische Belange ein. Scheich Dr Sultan Kayed Mohammed al-Qassimi wurde im “Prozess UAE 94„ zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Der Student Khalifa al-Nuaimi hatte vor seiner Verhaftung Accounts für Blogs und Twitter unterhalten, in denen er die Menschenrechtssituation in den VAE kritisierte. Khalifa al-Nuaimi wurde im „Prozess UAE 94“ zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Abdulla al-Hajiri war Vorsitzender der Nationalen Studierenden-Union der VAE. Berichten zufolge musste er seine Position als Ausbilder der Pfadfinder der VAE aufgeben. Abdulla al-Hajiri wurde am 16. Juli 2012 wenige Stunden vor seinem Schwiegervater Mohammed al-Roken festgenommen. Er wurde von Ägyptern verhört. Diese folterten ihn im Zeitraum von acht Monaten mehrfach und fügten ihm andere Misshandlungen zu: Sie schlugen ihn, zwangen ihn, sich auf einen Stuhl mit Elektrizitätsanschluss zu setzen und drohten ihm, ihn unter Strom zu setzen, wenn er sich weigern würde, mit ihnen „zusammenzuarbeiten“ und alles zu „gestehen“, was man ihm diktierte. Abdulla al-Hajiri wurde im „Prozess UAE 94“ zu sieben Jahren Haft verurteilt.

HINTERGRÜNDE:

Mohammed al-Roken ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und ein langjähriger Unterstützer von Amnesty International. Er war 2012 festgenommen worden, als die Regierung mit großer Härte gegen Personen vorging, die sich für politische Reformen und den Schutz der Menschenrechte in den VAE einsetzten. Mohammed al-Roken wurde im Juli 2013 in dem als “VAE 94” bekannten Sammelverfahren, das bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Verfahren entsprach, zu zehn Jahren Haft verurteilt. Ihm und 68 weiteren Personen wurde vorgeworfen, eine geheime Organisation gegründet zu haben, um die Regierung zu stürzen. Mohammed al-Roken sowie die anderen Personen, die in dem Sammelverfahren angeklagt wurden, hatten in Untersuchungshaft keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und wurden in Einzelhaft gehalten. Einige von ihnen gaben vor Gericht an, gefoltert worden zu sein – dennoch wurden die mutmaßlich durch Folter erzwungenen “Geständnisse” in dem Verfahren als Beweismittel verwendet. Keiner der Angeklagten durfte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, was gegen das Völkerrecht verstößt. Mohammed al-Roken hat in der Vergangenheit Personen in prominenten Menschenrechtsfällen vor Gericht vertreten und war zum Zeitpunkt seiner Festnahme als Rechtsbeistand für einige Reformbefürworter_innen tätig, denen man die Staatsangehörigkeit entzogen hatte.

Alle acht Gefangenen wurden nach Artikel 180 des Strafgesetzbuches der VAE verurteilt wegen des „Errichtens und Betreibens einer Organisation mit dem Ziel Straftaten zu begehen, die die staatliche Sicherheit beinträchtigen, und gegen die Verfassung und die Grundprinzipien des politischen Systems der VAE zu agieren“. Jeder von ihnen wurde am 2. Juli 2013 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Amnesty International betrachtet die acht Gefangenen aufgrund der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung als gewaltlose politische Gefangene.

Deshalb appellieren wir, die acht vorgenannten Personen unverzüglich und bedingungslos freizulassen, alle Anklagen gegen die vorgenannten Personen fallen zu lassen, den vorgenannten Personen zu ermöglichen, regelmäßig Besuch von ihren Familienangehörigen und von Rechtsanwälten erhalten zu dürfen, die vorgenannten Personen vor Folter und anderen Formen von Misshandlung zu schützen sowie den vorgenannten Personen die nötige medizinische Behandlung zu gewähren und während der Haft angemessene Haftbedingungen gemäß internationaler Standards zu gewährleisten.

5. Oktober 2018